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Ablauf einer Therapie und Kostenübernahme

Die in der Praxis angebotenen Therapieverfahren können mit allen Kassen und privaten Versicherungen (abhängig von ihrem Versicherungsumfang) abgerechnet werden.

Sollten Sie privat versichert sein, informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Kranken- oder Beihilfeversicherung, ob und in welchem Umfang ambulante psychotherapeutische Leistungen übernommen werden.

 

Sprechstunden

Zu Beginn einer Psychotherapie sind für Sie und Ihr Kind, je nach individueller Situation 2-4 Sprechstunden-Termine mögliche. In diesen findet eine orientierende diagnostische Abklärung statt (ob der Verdacht einer psychischen Erkrankung vorliegt und ob eine Psychotherapie benötigt wird oder ob andere Unterstützungs- und Beratungsangebote ausreichen). Anschließend wird eine Behandlungsempfehlung abgegeben; dabei besteht jedoch kein Anspruch auf eine anschließende weiterführende Psychotherapie in meiner Praxis. 

Am Ende der Sprechstunde, zum Abschlussgespräch, erhalten Sie folgende Unterlagen:

• eine Aufklärung über eine Psychotherapie

• eine individuelle Patienteninformation mit Behandlungsempfehlung – diese Bescheinigung benötigen   Sie dann, um auch bei einem anderen Psychotherapeuten eine Psychotherapie aufnehmen zu können (ähnlich einem Überweisungsschein).

 

Probatorische Sitzungen

Entscheiden Sie sich für eine Therapie in meiner Praxis und steht gerade ein Therapieplatz zur Verfügung, können Sie und ihr Kind noch bis zu 5 probatorische Sitzungen (Probetherapien) in Anspruch nehmen. Beziehung zwischen Therapeut und Patient, sowie den Erziehungsberechtigten ist für den therapeutischen Behandlungserfolg essentiell. Um sich über den "Draht zwischen Therapeut und Patient" einen Überblick zu verschaffen, als auch eine Therapie- und Veränderungsbereitschaft des Patienten und der beteiligten Familie abzuklären dienen die probatorischen Sitzungen.

Im Anschluss an die probatorischen Sitzungen folgt der Antrag auf Psychotherapie an die zuständige Krankenkasse und den von der Kasse bestellten Gutachter.

Die Kosten für die Sprechstunden und die probatorischen Sitzungen werden grundsätzlich von den gesetzlichen Kassen übernommen. Über die Übernahme der Kosten einer Psychotherapie entscheidet das Gutachterverfahren.

 

Nach der Genehmigung durch den Gutachter beginnt dann die Therapie mit regelmäßigen Einzelstunden und begleitenden Eltern-, Bezugspersonengesprächen.

 

Privat versicherte Patienten

Eine Kostenübernahme der Psychotherapie wird für privat versicherte Patienten auf Basis des jeweiligen Tarif- / Versicherungsvertrages anteilig oder vollständig übernommen. Es ist wichtig, dass die Kostenübernahme der Behandlung durch die private Krankenversicherung und ggf. der Beihilfestelle vor Beginn einer Therapie geklärt ist. Der Patient bzw. dessen gesetzlicher Vertreter erhalten eine Rechnung, die sie selbst begleichen und bei der Versicherung zur Erstattung einreichen. Eventuell kann auch mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung abgerechnet werden. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Selbstzahler

Selbstverständlich ist es auch möglich eine Psychotherapie ohne Einbezug von Krankenkasse bzw. Krankenversicherung durchzuführen. Es gilt dann hier ebenfalls die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Nicht durch Krankenkassen bzw. Versicherungen bezahlte Gesundheitskosten können evtl. steuerlich abgesetzt werden. Ihr Steuerberater oder das Finanzamt kann Ihnen hierzu Genaueres sagen.

 

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